Das BFSG sieht in §29 explizit hohe Bußgelder bei Verstößen vor. Diese können bis zu 100.000 € betragen, je nach Schwere, Häufigkeit und Reichweite des Verstoßes.
Beispiel: Ein Online-Shop, der keine barrierefreie Navigation oder Screenreader-Kompatibilität bietet, kann bei Beschwerdeverfahren durch die Marktüberwachung eine Abmahnung oder Geldbuße erhalten – insbesondere dann, wenn der Betreiber bereits auf die Mängel hingewiesen wurde und keine Korrektur vorgenommen hat.